Erstgespräch je nach Aufwand und finanzieller Situation: kostenlos bis 100€
Psychologische Diagnostik je nach Aufwand
Psychologische Beratung/Behandlung 100€/Einheit (1 Einheit = 50 Minuten)
Seit 1.1.2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung im ASVG als Pflichtleistung fixiert. Dh dass es nun einen Kostenzuschuss der Krankenversicherungsträger gibt.
Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss:
- Es liegt eine psychische Befindensstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist,
- es handelt sich um eine klinisch-psychologische Behandlung gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetzes und die konkrete Maßnahme ist als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren,
- der/die Klinische Psychologe/in muss in die Liste der Klinischen PsychologInnen eingetragen sein,
- die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Sitzung einer klinisch-psychologischen Behandlungsserie nachgewiesen werden.