Services

Diagnostik

Bei der klinisch-psychologischen Diagnostik werden mit wissenschaftlichen Methoden die Persönlichkeitsstruktur, das psychische Befinden sowie mögliche psychische Beeinträchtigungen und die Leistungsfähigkeit untersucht.
Auf Basis dessen werden Befunde, Gutachten und Zeugnisse erstellt sowie weitere Abklärungs- sowie Behandlungsmaßnahmen empfohlen bzw. eingeleitet.

Beratung

Bei der klinisch-psychologischen Beratung geht es darum, Informationen und Entscheidungshilfen zur Verfügung zu stellen. Dies soll dabei unterstützen, passende Lösungsmöglichkeiten für ein bestehendes Problem zu finden.

Behandlung

Die klinisch-psychologische Behandlung (psychologische Therapie) hat das Ziel, Krankheiten vorzubeugen sowie psychische Störungen/Leidenszustände zu lindern bzw. zu beseitigen. Zudem werden Menschen dabei unterstützt, ihre Krankheit besser bewältigen zu können. Die Behandlung setzt konkret an der jeweiligen Störung/dem jeweiligen Problem an. Dabei kommen unter anderem Psychoedukation (Verständnis für die Störung fördern, Umgang damit schulen etc.), gezielte Trainingsprogramme sowie Entspannungsmethoden oder auch Biofeedback zum Einsatz.

Preise

Erstgespräch je nach Aufwand und finanzieller Situation: kostenlos bis 100€

Psychologische Diagnostik je nach Aufwand

Psychologische Beratung/Behandlung 100€/Einheit (1 Einheit = 50 Minuten)

Seit 1.1.2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung im ASVG als Pflichtleistung fixiert. Dh dass es nun einen Kostenzuschuss der Krankenversicherungsträger gibt.

Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss:

  1. Es liegt eine psychische Befindensstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist,
  2. es handelt sich um eine klinisch-psychologische Behandlung gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetzes und die konkrete Maßnahme ist als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren,
  3. der/die Klinische Psychologe/in muss in die Liste der Klinischen PsychologInnen eingetragen sein,
  4. die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Sitzung einer klinisch-psychologischen Behandlungsserie nachgewiesen werden.

Erstgespräch

In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir uns kennenlernen und schauen, ob und wie wir gemeinsam weiterarbeiten wollen.